[ Ссылка ] Ein schwer behinderter Brite hat einen juristischen Teilerfolg vor Gericht errungen: Der Londoner High Court gab dem am Locked-in-Syndrom leidenden Patienten grünes Licht, für seine Sterbehilfe vor Gericht zu kämpfen. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für den völlig abhängigen Patienten: Tony N. kann nur noch per Lidschlag über einen Sprachcomputer kommunizieren.
Er sei zufrieden, lässt er über den Computer mitteilen, dass Fragen zum begleiteten Sterben vor Gericht behandelt werden. Wenn Politiker dieses wichtige Thema ignorierten, dann müssten sie hinnehmen, dass diese Fragen vor Gericht gestellt werden. Dass Einstellungen des vorigen Jahrhunderts die Medizin des 21. Jahrhunderts bestimmen, sei nicht länger hinnehmbar.
Euthanasie und begleiteter Selbstmord sind strafbar in Großbritannien. Die Anwältin des Patienten, Saimo Chahal, erklärt: "Er braucht Hilfe, um sein Leben zu beenden. Er will in Würde sterben zu einem Zeitpunkt, den er selbst festlegen kann."
Tony N. leidet seit seinem Hirnschlag 2005 am Locked-in-Syndrom. Er ist völlig von anderen Menschen abhängig und beschreibt sein Leben als "unwürdig". Seine Familie unterstützt den Wunsch nach einem würdevollen und selbstbestimmten Tod.
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