Heute ist es bei einer künstlichen Befruchtung verboten, die Gene des Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter zu untersuchen. Diese Untersuchung wird Präimplantationsdiagnostik (PID) genannt. Wird das Gesetz angenommen, so ist die PID in zwei Fällen erlaubt: Erstens dann, wenn ein Paar nicht auf natürlichem Weg Kinder bekommen kann. Zweitens dann, wenn ein Paar Träger einer Erbkrankheit ist.
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