Quellenangabe
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Eine Chronik zum Autobahnausbau
Hier geht es zur Chronik VOR dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2020.
6/2020 Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der wasserrechtlichen Prüfung fehlerhaft ist. Im Urteil heißt es: "Dieser Fehler führt jedoch nicht dazu, dass der ... Planfeststellungsbeschluss nunmehr wieder in Frage gestellt werden müsste. Insbesondere ist eine Aussetzung seiner Vollziehung ... nicht erforderlich ... Gegebenenfalls können erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet werden ..." (Im Urteil die Nummer 56) Erst im November lag dem BUND die Begründung dieses wenig nachvollziehbaren Urteils vor, die Stellungnahme findet sich hier. Deutlich wird darin, dass Tarek al-Wazir allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz durchaus Möglichkeiten hat, den Ausbau zu stoppen.
6/2020 Der Petitionsausschuss der EU schlägt vor, die Petition zu schließen, weil bereits eine Antwort geschrieben worden sei oder andere Dokumente vorlägen (13). Ohne auf ein einziges Argument einzugehen, heißt es: "Die Kommission hat die vom Petenten geltend gemachten Fehler bei ihren eigenen Analysen nicht festgestellt." Daraufhin wird im Oktober Die Petition Nr. 1459/2016 wird geschlossen. (Punkt 7 der Quelle)
7/2020 Die Klage der Privatperson wird als unzulässig abgewiesen (Punkt 14)
8/2020 Das Land Hessen unterschreibt mit der DEGES einen Projektvertrag über den Ausbau der A 49. Die Unterschriften auf S. 143 sind dabei so geschwärzt, dass nicht ersichtlich ist, wer diesen Vertrag für das Land Hessen unterzeichnet hat. Der Forderung vom 20.10.20, den auch in anderen wichtigen Teilen geschwärzten Vertrag offen zu legen, wurde bisher nicht nachgekommen. Es liegen zu diesem Zeitpunkt weder ein Sanierungsbericht noch ein Gutachten zur wasserrechtlichen Rahmenlinie vor.
Die Bundesregierung beantwortet Nachfragen nach dem Wasserschutz mit etlichen nicht zutreffenden Aussagen.
9/2020 Pünktlich zum Beginn der Rodungssaison bescheinigt am 28.9. ein von der DEGES beauftragtes Gutachten Unbedenklichkeit bezüglich des Wasserschutzes. In der Zwischenzeit wurde das Gutachten auf die Homepage der DEGES verschoben.
Die Verantwortungsträger werden darüber informiert, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die der Eingriff in das FFH-Gebiet Herrenwald notwendig macht, nicht wie vorgeschrieben umgesetzt wurden. Trotzdem wird im Oktober mit dem Bau begonnen.
10/2020 Die EU-Kommission entscheidet, die Petition bleibt geschlossen. Ein Greenpeace Gutachten belegt, das das Wasser-Gutachten nicht ausreichend ist. Auch ein vom Aktionsbündnis "Keine A49" in Auftrag gegebenes Gegengutachten sieht in dem DEGES Gutachten erhebliche Mängel. Tarek Al-Wazir äußerst sich vor dem Studium "Das Gutachten ... sei "unzureichend fundiert" ... werde geprüft ... habe für die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ... aber keine juristische Relevanz, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung ..."
Mit den Rodungsarbeiten beginnen die Bauarbeiten für den Ausbau der A49, obwohl der Sanierungsbericht dem Regierungspräsidium noch nicht zur Prüfung vorlag.
Journalist:innen werden im Dannenröder Forst wiederholt an ihrer Arbeit gehindert.
11/2020 Campact übergibt dem hessischen Verkehrsminister T. Al-Wazir 220.000 Unterschriften gegen den Autobahnausbau. Dieser sieht sich allerdings nicht in der Verantwortung - anders als der BUND in seiner Stellungnahme vom 23.11.20 und selbst als der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seiner Ausarbeitung vom 2.12.20 (Darin heißt es z. B. "Eine Verpflichtung zur Durchführung lässt sich alleine aus einem Planfeststellungsbeschluss daher nicht ableiten" (S. 6) - hier geht es zu einer Zusammenfassung der Linken).
Der Bundesverkehrsminister A. Scheuer verweigert die Annahme der 220.000 Unterschriften.
In einer Petition wird der deutsche Bundestag aufgefordert, die Alternative Planfall P2 zu prüfen.
Die ahu antwortet auf das Gegengutachten zum Wasserschutz. Dieses enthält zahlreiche Mängel und Falschaussagen.
11-12/2020 Dem von der Polizei immer wieder ausgerufene Grundsatz „Sicherheit vor Schnelligkeit“ wird von parlamentarischen Beobachtern widersprochen.
12/2020 Die Linken stellen einen Antrag auf Überprüfung der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Dieser Antrag wird in der Tagesordnung der Plenarsitzung im Februar 2021 so weit nach hinten gesetzt, dass er nicht mehr behandelt wird.
Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages stellt die Verantwortung des Landes Hessen für den Autobahnausbau fest: "Eine Verpflichtung zur Durchführung lässt sich alleine aus einem Planfeststellungsbeschluss daher nicht ableiten."
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