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In Europa gibt es mehrere Verträge, die den internationalen Schutz der Menschenrechte zum Gegenstand haben. Zwei besonders wichtige davon sind die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union", kurz EU-Grundrechtecharta einerseits und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Viel Fragen sich, worin der Unterschied zwischen diesen beiden Vertragswerken liegt.
Ein wichtiger Unterschied ist der Anwendungsbereich. Wie der Name schon sagt, ist die EU-Grundrechtecharta ein Vertrag der Europäischen Union. Die EU-Grundrechtecharta gilt dementsprechend (nur) für Mitgliedsstaaten der EU. Dagegen ist die EMRK ein Instrument des Europarates. Der Europarat ist eine internationale Organisation mit Sitz in Straßburg. Ihm gehören 47 Staaten an, darunter neben den Mitgliedsstaaten der EU auch Staaten, die nicht der EU angehören, wie beispielsweise Armenien, Russland, die Türkei oder die Ukraine.
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