Bezeichnung von Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle als Wegelagerer (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I; BayObLG, Beschluß vom 20.10.2004 - 1 St RR 153/04).
Laute und uneinsichtige Äußerung gegenüber einem Polizisten „You're complete crazy" (OLG München, Beschluß vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14).
Bezeichnung von Polizisten im Rahmen einer rechtmäßigen Zwangsmaßnahme (Blutprobenentnahme) als „dumm, schikanös, uneinsichtig, niveaulos und machtversessen“ (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 27.09.2018 – 1 OLG 2 Ss 31/18).
Aussage, das rechtmäßige Vorgehen der Polizei erinnere den Betroffenen an „SS-Methoden“ (OLG Frankfurt, Beschluß vom 20.03.2012 – 2 Ss 329/11).
Gebrauch der umgangssprachlichen Redewendung: „Sie sind mir ein komischer Vogel“ gegenüber einem ermittelnden Polizeibeamten in einer vernehmungsähnlichen Situation (OLG Bamberg, Beschluß vom 11. Juni 2008 – 3 Ss 64/08).
Bezeichnung eines Abteilungsleiters einer Behörde als „mittlerweile nur noch als offenbar persönlich bösartig, hinterhältig, amtsmissbräuchlich und insgesamt asozial uns gegenüber“ (BVerfG, Az. 1 BvR 362/18).#Polizei #Polizeikontrolle #BeamtenBeleidigung #Beleidigung #Polizist #Anwalt #Rechtsanwalt #sogehtrecht #shorts
![](https://i.ytimg.com/vi/WWT7ilgc0yI/maxresdefault.jpg)