Der Kassenbon ist seit Januar 2020 Pflicht. Egal ob beim Bäcker, Frisuer, Kiosk oder der Eisdiele: Geschäfte, die über elektronische Kassensysteme verfügen, müssen ihren Kunden beim Bezahlen einen Kassenbon aushändigen. Die Bon-Pflicht ist Teil der "Kassensicherungsverordnung", die 2016 beschlossen wurde. Die neue Regelung wirkt sich nun vor allem auf Geschäfte aus, die viele, günstige Produkte verkaufen - beispielsweise Bäckereien oder Eisdielen. Ob der Kunde den Beleg überhaupt haben möchte, ist dann egal. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert die neue Regelung: Eine Bonpflicht produziere völlig überflüssige Müllberge.
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