In diesem Video geht es um eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Initiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung bzw. von technischen Einrichtungen im Allgemeinen. Raphael Lugowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, präsentiert Dir die Grundzüge der Entscheidung und ordnet sie für Dich in die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein.
Zudem geht er auf Kritik an der Entscheidung des LAG Hamm ein und gibt seine Einschätzung darüber ab, ob dem Betriebsrat im Rahmen von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht zusteht. Zumindest, was die elektronische Arbeitszeiterfassung anbelangt.
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