Kontaktverbot, Ausgangssperren, Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie sind massive Eingriffe in unsere Freiheitsrechte. Auch für Staatsrechtlerin Sophie Schönberger eine neue Situation. Aber in der Corona-Krise geht es um ein Abwägen zwischen den Einschränkungen von Freiheiten und dem Schutz eines höheren Ziels: dem Leben und der Gesundheit der Menschen. Doch das demokratische System bewährt sich. Das Parlament hat bei uns nach wie vor eine wichtige Kontrollfunktion.
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Kontaktverbot, Ausgangssperren, Geschäftsschließungen - solche massiven Grundrechtseinschränkungen hätte sich bei uns bis vor Kurzem keiner vorstellen können. "Wenn Sie mich vor zwei Monaten gefragt hätten, ob solche Einschränkungen vorstellbar sind, hätte ich wahrscheinlich den Kopf geschüttelt und gesagt: 'Ich kann mir keine Situation vorstellen, in der solche massiven Eingriffe in die Freiheitsrechte praktisch aller Bürger gerechtfertigt sein könnten.' Jetzt hat sich alles geändert, und wir haben eine Situation, in der genau das passiert", sagt Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger. "Das ist etwas, was wir entweder aus Kriegszeiten oder aus Militärdiktaturen kennen. Das hat keine Vorbilder in unserer Nachkriegsgesellschaft." Es ist ein Abwägen zwischen den Einschränkungen von Freiheiten und dem Schutz eines höheren Ziels: dem Leben und der Gesundheit der Menschen.
Corona-Maßnahmen der Länder unterscheiden sich
Im Föderalismus darf jedes Bundesland selbst entscheiden: In Nordrhein-Westfalen ist Picknick im Park erlaubt, in Sachsen verboten. In Bayern darf man nicht mal allein auf einer Bank ein Buch lesen. Angela Merkel darf nicht durchgreifen, nur Empfehlungen abgeben. "Der Bund hat ja gar keine Kompetenzen. Das müssen die Länder machen", erklärt Sophie Schönberger. So sei die verfassungsrechtliche Lage. Aber man würde jetzt den ganz typischen Fall sehen, dass man zwar rechtlich gesehen mit dem Föderalismus arbeite, doch in der Praxis "die meisten Leute eigentlich eine einheitliche Regelung wollen".
Keine "Notstandsgesetze"
Das Land ist im Krisenmodus, viele Maßnahmen werden unter Zeitdruck beschlossen. Doch juristisch kann man nicht von "Notstandsgesetzen" sprechen: Das Parlament hat bei uns nach wie vor eine wichtige Kontrollfunktion. Und auch wenn viele Maßnahmen überraschend einstimmig und schnell beschlossen werden, funktioniert auch die Opposition.
Das demokratische System bewährt sich, glaubt die Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger: "Solche Krisen sind natürlich immer großartige Zeiten für Freunde von autoritären Systemen, die sagen: 'Ach, dieses Gelaber in der Demokratie, alles ist schwierig, und es dauert immer länger. Durchregieren ist doch viel besser.' In jeder Krise bekommen autoritäre Strukturen Aufwind. Aber der Preis, wenn man auf diese Weise eine Krise bewältigen will, ist natürlich extrem hoch. Als überzeugte Demokratin sage ich natürlich: Wir sehen doch gerade im Moment, dass es funktioniert, dass unsere Institutionen, dass unser ganzes Verfassungssystem krisenfest ist, hurra, das ist doch ein wunderbares Zeichen."
After Corona Club: Gesprächsformat mit Anja Reschke und Fachleuten aus Psychologie, Wirtschaft, Soziologie, Politik, Medizin und weiteren Wissenschaften.
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