Radfahren liegt hoch im Trend. Ob als Freizeitbeschäftigung, Sport oder für den Schul- und Arbeitsweg. Das Fahrrad erfreut sich bei jung und alt großer Beliebtheit. Rad fahrende nehmen am Straßenverkehr teil. Somit gelten für sie eine Reihe von Regeln, die zu beachten sind.Die Oberlausitz verfügt über ein weiträumiges Radwegenetz. Auch in vielen Kommunen gibt es eigene Radwege. Doch nicht alle Radfahrer benutzen diese.Auch das Fahren auf Inlineskates wird immer beliebter. Für Skater und Radfahrer wird es so manches mal gefährlich eng. Wo sollten Skater fahren? Radweg oder Straße? In Görlitz gibt es Einbahnstraßen, die für Radfahrer auch im Gegenverkehr befahrbar sind. Aufgrund beidseitig parkender Autos wird es Radlern manchmal doch
zu eng und sie weichen auf den Fußweg aus.Radfahrende Kinder bedürfen im Straßenverkehr besonderer Aufmerksamkeit. In Abhängigkeit ihrer persönlichen Entwicklung können sie auch allein mit dem Fahrrad unterwegs sein. Verantwortlich für ihre Sicherheit sind die Eltern. Autofahrer sind zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme bei Kindern verpflichtet. Für die Haftung von Kindern im motorisierten Verkehr gelten besondere Regelungen. Am sichersten und bequemsten ist es sicher für viele Kleinkinder, wenn Sie im Fahrradhänger mitfahren können.Seit dem 1. April gelten dafür neue Regelungen in der STVO. Vor allem Kraftfahrer weichen gern aufs Fahrrad aus, wenn sie Feiern wollen. Doch auch das Fahrrad ist kein Freifahrtsschein für
übermäßigen Alkoholgenuss. Wer mit dem Fahrrad durch die Stadt fährt, ist oft eher da, als ein Auto. Schnell und wendig schlängelt sich ein Fahrrad auch durch den dicksten Verkehr. Dabei sind manch einem Radfahrer auch rote Fußgängerampeln und Zebrastreifen willkommene Abkürzungen. Ein verkehrssicheres Fahrrad sollte für jeden Radfahrer selbstverständlich sein. Damit sorgt er für seine eigene Sicherheit aber auch für die der anderen Verkehrsteilnehmer.
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