Kapitel 2.1. der Videoserie zum Thema österreichisches Drohnengesetz.
Obwohl das Gesetz seit 1.1.2014 in Kraft ist, herrscht weiterhin Unklarheit. Es sind viele Falschaussagen und Halbwahrheiten im Umlauf weshalb ich mir vorgenommen habe Klarheit zu schaffen.
Dieses Video soll einen Überblick über das österreichische Luftrecht, Luftfahrtgesetz bzw. "Drohnengesetz" geben. In weiteren Beiträgen gehe ich dann auf die jeweiligen Themen wie z.B. Flugmodelle, uLFZ und FPV konkret ein.
EDIT
Lt. ACG darf ein uLFZ Brücken unterfliegen
Relevante Links:
LFG [ Ссылка ]
ACG [ Ссылка ]
OeAC [ Ссылка ]
Versicherung [ Ссылка ]
Inhalte des Kapitel 2.1 - Grundlagen
Begriffserklärung Drohne, unbemannte Geräte bis zu 79 Joule Bewegungsenergie ("Spielzeug"), unbemannte Luftfahrzeuge (uLFZ, UAV), Flugmodelle (RC, Modellbau)
Gesestzetexte: LFG, LBTH
Austro Control GmbH, Österreichischer Aero Club
§24 des Luftfahrgesetzes
Gewichtsklassen bis 5kg, 5-25kg, 25-50kg, über 150kg
Einsatzgebiete: I unbebaut, II unbesiedelt, III besiedelt, IV dicht besiedelt
150m Flughöhe, 500m Radius
Verbote bei Menschenansammlungen, feuer- explostionsgefährdete Gebiete, Gefahr für Personen und Sachen
Luftraum C, D, E, G, Sperrgebiete, Flugfelder, Flugplätze
Durchflug, Restricted Area, Danger Zone, TMZ, RMZ
Klasse 1 auf Sicht, Klasse 2 ohne Sichtverbindung
First Person View (FPV)
Kamera und Aufnahmen, Fotos, Videos
Kategorien A, B, C, D
Anforderungen an den Piloten, Altersgrenze, Pilotenschein, Gesundenuntersuchung
Versicherung
Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung
Strafen bei Zuwiderhandlung
§2 LFG Duldungspflicht
Urherberrechtsgesetz, Panoramafreiheit, Telekommunikationsgesetz, Persönlichkeitsrechte, Lärmschutz
Korrekturen:
1.10.2017: ACG ist die korrekte Abkürzung für Austro Control GmbH, im Video fälschlicherweise als "ACT" bezeichnet.
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R0006_2.1_Grundlagen
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