24. November 2022
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Pressemitteilung 13/2022:
Das Erbe des Oralismus – Die Folgeschäden der jahrzehntelangen Sprachdeprivation und Gewalt an gehörlosen Menschen
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e. V. (DGB) strebt ein Projekt zur Aufarbeitung des „Erbe des Oralismus“ an.
Die „orale Methode“ (das Verbot der Gebärdensprache in Erziehung und Bildung hörgeschädigter Menschen) hat zu vielen Gewalterfahrungen Gehörloser in Schulen, Heimen und Pflegefamilien geführt. Statt Inhalte in der einzig zugänglichen und sprachlich vollumfänglichen Gebärdensprache zu vermitteln und Austausch zu ermöglichen, wurden jahrzehntelang Schüler*innen gezwungen, sich auf die Hände zu setzen, zu artikulieren, Sätze auswendig zu lernen.
Auf der Strecke blieben dabei nicht nur die Bildung an sich, sondern auch die kognitive, soziale, seelische und emotionale Entwicklung. Ebenso hat sie Gehörlose nicht befähigt, die Deutsche Sprache umfänglich zu erlernen. Behindert wurden die Menschen auch auf ihrem weiteren Bildungsweg. Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat diese Ergebnisse schon teilweise ans Licht gebracht.
Doch dieser gesamte Themenkomplex: Verbot der Gebärdensprache, Züchtigung durch die Lehrer*innen in Gehörlosenschulen, mangelnde Bildung durch die „orale Methode“ und alle ihre Folgeschäden bei den Betroffenen, wie emotionale, sprachliche, kognitive Schäden und berufliche Einschränkungen, haben ansonsten bisher kaum Beachtung gefunden und sind bisher viel zu wenig dokumentiert.
Christian Ebmeyer ist der Beauftragte des Deutschen Gehörlosen-Bunds für die Belange der Opfer von Oralismus und Sprachentzug. Seine bisherigen Aufgaben bestanden aus Unterstützung der Opfer von Gewalt in Heimen, die bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe teilweise Entschädigungen erhalten konnten. Doch sind dabei all jene nicht beachtet worden, die nicht in Heimen untergebracht waren. Herr Ebmeyer setzt sich daher dafür ein, dass die Missstände dokumentiert und die Geschädigten entschädigt werden.
In der Hamburger Bürgerschaft hat er an einer großen Anfrage an die Bürgerschaft zu dem Thema "Unrecht an Gehörlosen - Ist das Opferentschädigungsgesetz eine wirksame Hilfe?“ mitgewirkt. Die Anfrage und die Antworten der Bürgerschaft können hier (PDF: [ Ссылка ]) nachgelesen werden.
Derzeit soll das Thema noch im Ausschuss der Hamburger Bürgerschaft behandelt werden, Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Gemeinsam mit Dr. Ulrike Gotthardt und mit Unterstützung der Hochschulen setzt Herr Ebmeyer sich nun dafür ein, dass in Zusammenarbeit mit den Hochschulen eine Umfrage unter Gehörlosen durchgeführt wird, um das erlittene Leid und die Folgeschäden der Betroffenen in den vielschichtigen Bereichen ihres Lebens ans Licht zu bringen.
Neben der Auswertung der Umfrage und weiterer Ressourcen wie Zeitzeugenberichten sollen Forderungen nach Anerkennung, Aufarbeitung und Entschädigung formuliert werden.
Die Sprachdeprivation tauber Menschen muss endlich ein Ende haben. Die zuständigen Stellen müssen aus der Vergangenheit lernen. Gehörlose Menschen können so vielfältig von der Gebärdensprache in ihrer gesamten Entwicklung profitieren. Dies muss endlich anerkannt und nachhaltig gefördert werden.
Für dieses Projekt wird noch Unterstützung gesucht. Christian Ebmeyer und Ulrike Gotthard suchen ein dritte Person, die mit ihnen und den bereits involvierten Hochschulen in dem Projekt tätig wird.
Artikel vom Taubenschlag mit Informationen:
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Christian Ebmeyer
Beauftragter für die Belange der Opfer
von Oralismus und Sprachentzug
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