Ob Sie verheiratet sind oder nicht, für den Unterhalt des Kindes ist in der Schweiz aufzukommen.
Es besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern. Nach Art. 276 Abs. 1 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wird der Unterhalt durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung geleistet. Die Eltern sorgen gemeinsam für den gebührenden Unterhalt des Kindes (vgl. Art. 276 Abs. 2 ZGB), ausser dem Kind wird zugemutet, seinen Unterhalt aus eigenem Arbeitserwerb oder aus anderen Mitteln zu bestreiten (vgl. Art. 276 Abs. 3 ZGB).
Worauf hat das Kind Anspruch? Welche Lebenshaltung ist zu decken? Wie berechnet sich der Unterhalt des Kindes? Wie ist konkret vorzugehen? Welche Parameter sind zu kennen?
Sehen Sie sich dieses Video an, um mehr über die Berechnung des Kindesunterhalts zu erfahren.
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Idealerweise einigen sich die Eltern, wer welchen Teil des Unterhalts des Kindes zukünftig übernehmen wird. Dies können sie in einer Scheidungskonvention (auch sog. Scheidungsvereinbarung) festhalten.
Eine einvernehmliche Scheidung ist oft möglich und gegenüber einem Rosenkrieg zu bevorzugen. Lösen sie ihre Konflikte durch Mediation oder Verhandlung. Als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV / SKWM kann ich Ihnen dabei helfen.
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