Im Hinblick auf die Examensprüfungen (im 1. Examen und selbst auch im 2. Examen) gehört der Nötigungsnotstand zu den absoluten Klassikern des Strafrechts. Die schwerpunktmäßig zu erörternde Frage ist vorliegend, ob zugunsten des Täters der rechtfertigende Notstand gem. § 34 StGB (Notstandshilfe) einschlägig sein kann, wenn der Täter von einem Dritten genötigt wird, in die Rechtsgüter einer anderen Person einzugreifen.
Wie diese Problematik zu lösen ist, das wird Hendrik Heinze (mitgeschäftsführender Gesellschafter der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR) mit Euch in diesem Video besprechen.
Viel Spaß dabei wünschen Euch die Akademie Kraatz und die Assessor Akademie!
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Quellen:
- Fischer, § 35 StGB Rn. 6
- Meyer, GA 2004, 356 ff.
- Baumann / Weber / Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, § 17 Rn. 80
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