Im meinem letzten Video bin ich auf einen aktuellen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar eingegangen.
Bay VGH Beschluss vom15.01.2024 Az.: 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935
Dieser entschied, dass bei schulpflichtigen Kindern keine Zwangsgelder festgesetzt werden dürfen, wenn für diese kein Masernnachweis vorgelegt wird. Eure zahlreichen Rückmeldungen zeigen, dass Zwangsgelder gar nicht so das Problem sind und die Behörden viel häufiger auf Bußgelder setzen.
In diesem Video erkläre ich, warum ihr die Argumentation des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch in euren eigenen Bußgeldverfahren anführen solltet. Bleibt bis zum Ende dabei und teilt diese wichtigen Infos, damit möglichst viele sie in ihren Verfahren nutzen können.
📚 Weiterführende Informationen:
Zum Nachlesen mit Musterschreiben im Bußgeldverfahren:
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Umfangreiche kostenpflichtige Musterschreiben zum Einspruchsverfahren im Bußgeldverfahren: [ Ссылка ]
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Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
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