Habe ich als Arbeitnehmer auch bereits dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich seit Beginn meines Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig krank bin?
Nein! Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Die frohe Botschaft: Ist man jetzt die ersten vier Wochen arbeitsunfähig krank und eben auch darüber hinaus, dann schlägt ab Beginn der fünften Woche das EFZG zu Ihren Gunsten zu. Ab dann also gibt es den Entgeltfortzahlungsanspruch.
Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen: Vier Wochen muss man Arbeitnehmer sein, dann tritt der Entgeltfortzahlungsanspruch ein.
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