Ein Verstoß gegen #Auswahlrichtlinien kann dazu führen, dass der Betriebsrat die Zustimmung zu einer #personellen #Einzelmaßnahme verweigert. Allerdings nicht immer zu Recht, wie das LAG Köln in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung meint.
Übrigens: für die Werbung kann ich nichts; die macht YouTube einfach ganz ohne mein Zutun. Bei Kommentaren beachtet doch bitte, einigermaßen beim Thema zu bleiben. Außerdem kann und darf ich hier keine individuelle Rechtsberatung durchführen.
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Auswahlrichtlinien und Zustimmung nach § 99 BetrVG
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