Zum 1. Juli 2022 steigen nicht nur die Renten, auch der Einkommensfreibetrag bei Witwen- und Witwerrenten erhöht sich:
Konkret steigt der Freibetrag bei Wohnsitz in Westdeutschland von bisher 902,62 Euro auf zukünftig 950,93 Euro und bei Wohnsitz in Ostdeutschland von heute 883,61 Euro auf 937,73 Euro ab dem 1. Juli 2022.
Der Zusatzfreibetrag pro waisenrentenberechtigtem Kind wird ab dem 1. Juli 2022 bei 201,71 Euro (Westdeutschland) bzw. 198,91 Euro (Ostdeutschland) liegen.
Weitere Informationen zu Witwen- und Witwerrenten gibt es auf: [ Ссылка ]
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