Liegt beim Tod einer Person kein Testament vor, kommt es zur sogenannten „gesetzlichen Erbfolge“. Sie führt oft nicht zu dem gewünschten „Ergebnis“. Mal sichert sie die wirtschaftliche Existenz eines Betroffenen nicht ausreichend ab; manchmal wird sie als ungerecht empfunden. Und oft ist die Erbengemeinschaft, die durch die gesetzliche Erbfolge entsteht, schwer zu handhaben oder streitanfällig. Wir beraten Sie.
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