Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist eine Abkürzung für ein Regelwerk, das von allen Beteiligten im Bauwesen entwickelt wurde. Obwohl die VOB weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung ist, erfüllt sie im Bauvertrag die Funktion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie regelt die Rechte und Pflichten der Parteien, die an einem Bauvertrag beteiligt sind.
Öffentliche Auftraggeber sind dazu verpflichtet, Bauleistungen gemäß den Bestimmungen der VOB/A zu vergeben.
Da die VOB üblicherweise Personen, die nicht im Bau- oder Handwerksbereich tätig sind, nicht bekannt ist, muss sie diesen Personengruppen erklärt werden. In der Regel werden alle Endverbraucher, die nicht selbst in einem Bau- oder Handwerksberuf arbeiten, spätestens beim Vertragsabschluss schriftlich über die VOB informiert.
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⏱ Zeitschienen:
00:00 Intro
00:54 Darum gibt es die VOB
01:30 Die drei Teile der VOB
02:38 Die gesetzliche Regelung des BGB
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VOB | Der Unterschied zwischen Teil A, B und C
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