Die Bediensteten der Polizei Sachsen sollen bis zum 30. Juni 2021 mit 1500 Geräten vom Typ AXON Body 2 ausgerüstet sein. Jede Besatzung eines Funkstreifenwagens im Streifendienst der Polizeireviere soll zukünftig damit ausgerüstet sein. Auch bei den Einsatzeinheiten der sächsischen Bereitschaftspolizei und den Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizeiinspektionen in Sachsen werden die Bodycams zum Einsatz kommen. In erster Linie ist die Anwendung der Bodycams präventiv und richtet sich somit nach dem Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz. Andere Rechtsgrundlagen z. B. für Aufnahmen als Beweismittel nach der Strafprozessordnung sind ebenfalls möglich.
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