2015 hatten sich Polen, Ungarn und Tschechien geweigert, Flüchtlinge aufzunehmen. Damit haben sie gegen EU-Recht verstoßen, urteilte nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Luxemburg: EU-Mitgliedsländer müssen sich in der Asylpolitik an gemeinsame Beschlüsse halten. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Die Richter haben einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission stattgegeben, die gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik gerichtet war. Die Länder hatten nach der Flüchtlingskrise 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verweigert - obwohl die EU-Innenminister zuvor eine europaweite Verteilung von 160.000 Asylsuchenden mehrheitlich beschlossen hatten. Damit verstießen Polen, Ungarn und Tschechien laut heutigem Urteil gegen Verpflichtungen und EU-Recht. Strafen müssen die drei osteruropäischen Staaten vorerst aber nicht zahlen.
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