Für die Heizkostenabrechnung gibt es neue gesetzliche Vorgaben, um Sie als Mieter für das eigene Energieverbrauchsverhalten zu sensibilisieren und Sie über Ihren Wärmeverbrauch umfassend zu informieren. Die neue Heizkostenverordnung schreibt verbindlich vor, dass Ihre kommenden Heizkostenabrechnungen um weitere Informationen ergänzt werden müssen. In Ihrer Abrechnung finden Sie daher ab sofort folgende Informationen.
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