Bei IVF-Spain ist die Auswahl der Spenderinnen auch durch das spanische Gesetz zur assistierten Reproduktion geregelt, welches vorschreibt, dass die Spenderin und die werdende Mutter eine höchstmögliche phänotypische Übereinstimmung, also eine große physische Ähnlichkeit, aufweisen müssen.
Aus diesem Grund wird in unserer Klinik ein Foto von den werdenden Eltern gemacht, um somit zu einem späteren Zeitpunkt ihre körperlichen Merkmale mit denen unserer Spenderinnen zu vergleichen.
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![](https://i.ytimg.com/vi/ga3baXAH1Kw/maxresdefault.jpg)