Corona und kein Ende. Auch wenn – aus welchen Gründen auch immer – das Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite festgestellt wurde: Die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes bleiben weitestgehend bestehen. Zunächst bis einschließlich zum 19.03.2022.
Was bleibt und was ändert sich? Diese und weitere Fragen beantwortet Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, in unserem aktuellen Video.
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