LANDAU: Abschiebung unmöglich? - Strafverteidiger Udo Vetter spricht Klartext
Der Fall eines somalischen Asylbewerbers in Düsseldorf wirft viele Fragen auf. Strafverteidiger Udo Vetter erklärt, dass der Mann aufgrund der Gegebenheiten in Somalia nicht abgeschoben werden kann, da das Land ihn nicht aufnehmen würde. Dies ist kein Einzelfall, sondern betrifft viele tausend Asylbewerber. Die Möglichkeiten der Abschiebehaft sind aufgrund der Kapazitätsgrenzen begrenzt, und die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Vetter betont, dass zentrale Unterbringungseinrichtungen politisch nicht gewollt sind, obwohl sie juristisch möglich wären. Die Gemeinde Landau hat juristisch eine Niederlage erlitten, da der Asylbewerber ein Recht auf menschenwürdige Unterbringung hat. Eine zentrale Unterbringung für besonders gefährliche Straftäter könnte eine Lösung sein, doch dies erfordert politischen Willen. Vetter unterstreicht, dass es keine strafrechtliche oder juristische Frage ist, sondern eine politische Entscheidung. Er plädiert für eine ehrliche Debatte und möglicherweise die Einrichtung zentraler Unterbringungsorte für gefährliche Asylbewerber.
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