Die Arbeitgeber trifft die Pflicht, mit langzeiterkrankten Arbeitnehmern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen und diese dazu einzuladen. Der Arbeitgeber muss versuchen, den Arbeitsplatz des Mitarbeiters zu retten, ggf. sogar durch eine Änderung des Arbeitsplatzes und Arbeitsvertrags, er muss aber keinen Arbeitsplatz für den Mitarbeiter schaffen. Was der Arbeitgeber muss und was er nicht muss, mit den entsprechenden Urteilen, erfahrt ihr von den Referenten Maja Lukac und Niklas Pastille in diesem Beitrag!
🕘 Inhalt:
0:34 - Wichtigste Pflicht jeden Arbeitnehmers
1:22 - Anspruch auf eine Vertragsänderung
4:38 - Adäquate Vertragsänderung
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