Käsewürfel im Supermarkt eingekauft, Etikett abgelöst und auf dem Wochenmarkt teuer weiterverkauft. Klingt absurd, ist aber so passiert auf dem Wochenmarkt Freilassing. Vielen Kunden stößt das sauer auf. Tatsächlich ist so etwas auf einem Wochenmarkt aber erlaubt. Wichtig ist nur, dass die Ware richtig gekennzeichnet ist. Kann so etwas auch auf einem Bauernmarkt geschehen? Wo Kunden für ihren Einkauf frische regionale Produkte erwarten?
Wer auf einem Wochen- oder Bauernmarkt etwas verkaufen möchte, muss auf bestimmte Regeln achten. Für Bauernmärkte gilt das besonders. Denn hier hoffen Kunden, dass Bauern ihre Produkte direkt vom Hof anbieten. Eier, Fleisch, Milch, Käse – am besten direkt auf dem Hof produziert, regional und nachhaltig. Bäuerliche Direktvermarktung. So zum Beispiel auf dem Bauernmarkt in Bamberg. Jeden Samstag gibt es dort Gemüse, Obst, Fleisch, Brot, Käse und vieles mehr. Die Vorsitzende des Bamberger Bauernmarktvereins Mathilde Heberlein ist stolz auf das vielfältige Angebot. Was verkauft werden darf, ist genau geregelt. Dafür gibt es eine Bauernmarkt-Satzung, die bestimmt, wie viele der Lebensmittel aus Eigenerzeugung kommen müssen.
Doch das gilt nicht für alle Märkte und auch Hofläden haben eigene Bestimmungen. Der Hofladen von Familie Reck aus Hambach in Unterfranken bietet fast nur Produkte aus eigener Herstellung: Fleisch und Wurst von ihren Schweinen und Rindern. Außerdem Obst und Gemüse – auch verarbeitet in Marmeladen oder Chutneys und Nudeln aus den eigenen Eiern. Sie sind Teil von „Einkaufen auf dem Bauernhof“, ein deutschlandweiter Verbund mit rund 600 Mitgliedern in Bayern. Die Hofläden dieses Verbundes dürfen höchstens 20% ihrer Waren dazukaufen – und auch die nur von den Bauernhöfen selbstproduzierenden Kollegen.
Autorin: Julia Kuhles
Aus der Sendung vom 28.04.2023.
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