Die fortwährenden Bedenken haben dazu geführt, dass der Gesetzentwurf, nicht erwartet Anfang 2016 in Kraft treten wird. Nun wird das erste Quartal 2016 als Ziel angepeilt. Insbesondere ist umstritten, ob das Strafrecht an die Verletzung berufsrechtlicher Pflichten anknüpfen darf. Praxis Freiberufler-Beratung informiert sie in diesem Videobeitrag kurz und auf den Punkt über den Inhalt des Gesetzentwurfs zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
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