Aufgrund eines EuGH-Urteiles ist es nun Offiziell: Die Content Creator auf Onlyfans führen eine Leistung gegenüber Onlyfans aus. Das entspricht exakt unserer Rechtsauffassung wie wir Sie auch in diesem Video vertreten haben:
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Demzufolge können sich ContentCreator in vielen Fällen die bereits gezahlte Umsatzsteuer von der Finanzverwaltung wieder holen!
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