Für welche Tätigkeiten wird ein Gewerbeschein benötigt? Auf diese Frage geht unser Gründungsexperte hier näher ein.
Im Bereich Gewerberecht kursieren viele Unklarheiten und Halbwissen. Fakt ist: Wenn Sie etwas selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht machen und Ihre Tätigkeit durch die Gewerbeordnung geregelt ist, brauchen Sie dafür einen Gewerbeschein. Es gibt auch Tätigkeiten, die nicht gewerblich sind, zum Beispiel Steuerberater, Landwirt, Diskjockey oder Vortragender. Die meisten Tätigkeiten in Österreich sind aber gewerblich und benötigen daher einen Gewerbeschein. Ob und welchen Gewerbeschein Sie brauchen hängt davon ab, was Sie tun.
Wenn Sie zum Beispiel Waren einkaufen und verkaufen, sind Sie Händler und brauchen dafür einen Handelsgewerbeschein. Wenn Sie Unternehmen beraten, was Sie tun sollen im kaufmännischen Bereich, sind Sie Unternehmensberater. Damit haben wir auch bereits die beiden großen Gruppen von Gewerben genannt.
• Handel ist ein freies Gewerbe, das bedeutet, Sie brauchen dafür keine spezielle Ausbildung, um diesen Gewerbeschein anmelden zu können. Sie müssen nur mindestens 18 Jahre alt sein.
• Unternehmensberatung hingegen ist ein reglementiertes Gewerbe. Das wiederum bedeutet, Sie müssen eine spezielle Ausbildung für diesen Gewerbeschein haben - in diesem Fall ein Studium und Managementerfahrung.
Ob Sie einen Gewerbeschein brauchen und welchen, klären wir gerne im Gründerservice für Sie ab - einfach vorbeischauen. Bei Bedarf melden wir auch gerne gleich den Gewerbeschein für Sie an.
Kontakt zum Gründerservice der WKO Oberösterreich: [ Ссылка ]
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