§102 (3) BetrVG - Jeder Betriebsrat ist ab und zu ratlos, wenn es um die Begründung für einen Widerspruch geht. Hierfür gibt es Abhilfe!
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in Videos behandelten Themen, Informationen und Tipps nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
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