Ein Nebenbetrieb bzw. ein Betriebsteil, der mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer hat, darf eigentlich einen eigenen Betriebsrat wählen. Ob und warum dieser trotzdem bei den Betriebsratswahlen im Hauptbetrieb teilnehmen darf, erklärt euch Fachanwalt Dr. Matthias Ferstl.
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