Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Viele davon ohne professionelle Hilfe, nur von den eigenen Angehörigen. Bei 20 Prozent ist dies nicht möglich, sei es, weil keine Angehörigen da sind, die die Pflege übernehmen können, die Betroffenen es selbst nicht möchten oder der Pflegefall derart schwerwiegend ist, dass nur noch die stationäre Pflege infrage kommt. Damit kommen allerdings hohe Kosten auf Betroffene zu. Wie hoch die finanzielle Belastung für Betroffene und Angehörige ist und welche Möglichkeiten es gibt, wenn das Geld dafür nicht vorhanden ist, das möchten wir heute mit Herrn Hübsch im Studio klären.
Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.
In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!):
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Hinweis:
Dieses Video wurde im Herbst 2022 veröffentlicht, seit dem gab es einige Anpassungen, was die Zahlen angeht. Eine wichtige Neuerung:
Der Leistungszuschuss der in dem Video erwähnt wird, wurde erhöht.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt:
15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate, in einem Pflegeheim leben.
30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate, in einem Pflegeheim leben.
50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben.
75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.
*YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"*
In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere Juristen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.
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Alle 14 Tage veröffentlichen wir eine neue Folge von „VdK gibt dir Recht!“.
*ÜBER UNS*
Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über zwei Millionen Mitgliedern – alleine in Baden-Württemberg sind es mehr als 255.000!
Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.
Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 35 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.
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