Referent: Dipl.-Bw. (BA) Stefan Crivellin, StB
Für Leistungen auf dem Gebiet des schnell wachsenden Marktes der elektronisch erbrachten Dienstleistungen ändert sich ab 2015 der umsatzsteuerliche Leistungsort: Während bisher häufig die Umsatzsteuer am Unternehmenssitz des Leistungsgebers abzuführen war, verlagert sich der Leistungsort ab 2015 regelmäßig ins Land des Endverbrauchers. Hierzu wird ein neues Besteuerungsverfahren eingeführt, der sog. %u201EMini-One-Stop-Shop%u201C (MOSS). In diesem Online-Seminar werden sowohl die Änderungen zum Leistungsort nach § 3a UStG ab 2015 als auch das neue %u201EMini-One-Stop-Shop%u201C-Verfahren erläutert. Anhand von Beispielen und Übersichten werden die Neuregelungen im Vergleich zum bisherigen Recht dargestellt und die notwendigen Meldungen und Registrierungen erklärt
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