Energiegemeinschaften haben das Potential, den Energiemarkt auf den Kopf zu stellen. Doch der Erfolg der gemeinschaftlichen Stromerzeugung steht und fällt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Das EAG-Paket hat die grundlegenden Strukturen geschaffen doch noch sind viele Fragen offen: In welcher Rechtsform können die Energiegemeinschaften umgesetzt werden? Darf ich mit meiner Energiegemeinschaft Gewinn erzielen? Und welche rechtliche Stolperfallen gilt es zu beachten? Dies und andere juristische Knackpunkte der Energiegemeinschaften wird Rechtsanwalt Florian Stangl analysieren und mit Ihnen diskutieren.
Referent:
Dr. Florian Stangl ist auf Energierecht spezialisierter Rechtsanwalt in der Kanzlei Niederhuber & Partner. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf der Beratung zu Energiegemeinschaften, Contracting-Modellen und energieregulatorischen Vorgaben.
Zu den Energiegemeinschaften:
Energiegemeinschaften sind ein neues Instrument der Dezentralisierung, Dekarbonisierung, Demokratisierung und Digitalisierung des Energiesystems und stellen einen Meilenstein für die Energiewende dar. Die Bevölkerung bekommt nun die Gelegenheit, sich zusammenzuschließen, um Energie gemeinsam zu produzieren und zu nutzen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: proaktive Teilnahme an der Energiewende, Ausbau von dezentralen Energiesystemen, Genuss wirtschaftlicher Anreize und die Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette.
Durch die flexible Zusammensetzung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften können Mitglieder erstmals Strom und Wärme über Grundstücksgrenzen hinweg produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen.
Weitere Infos:
energiegemeinschaften.gv.at
![](https://i.ytimg.com/vi/ugtSejLqrbA/maxresdefault.jpg)