An der Uni Tübingen wurden bis vor kurzem ohne Genehmigung Tierversuche an wildlebenden Krähen durchgeführt. Auf Nachfrage der Medien erteilte das Regierungspräsidium Tübingen im März 2021 die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung und handelte damit in mehrfacher Hinsicht eklatant rechtswidrig. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche e.V. (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) legten heute Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg ein und fordern Konsequenzen für die Forscher der Universität und die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde. Weitere Infos: [ Ссылка ]
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