Ärzt:innen dürfen in Zukunft öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Der Bundestag hat dafür abgestimmt, den Paragrafen 219a abzuschaffen. Damit geht ein jahrelanger Streit zu Ende. Die Regierungsparteien SPD, Grüne, FDP und auch die Linksfraktion haben für die neuen Regeln gestimmt, die Union und die AfD dagegen. Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.
Ärzt:innen machen sich jetzt nicht mehr strafbar, wenn sie zum Beispiel auf ihrer Website erklären, welche Verfahren es für Abtreibungen gibt - und was die für Vor- und Nachteile haben. Außerdem hat der Bundestag beschlossen, dass Urteile gegen Ärzt:innen aufgehoben werden, die seit dem 3. Oktober 1990 auf der Grundlage von § 219a gefällt wurden..
Am deutschen Abtreibungsrecht selbst ändert sich nichts. Frauen können eine Schwangerschaft in den ersten drei Monaten straffrei beenden - nach einer Pflicht-Beratung.
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Der Beitrag wurde am 24.06.2022 ausgestrahlt und gibt den Nachrichtenstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Das Video wurde seitdem nicht aktualisiert.
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