Der Arbeitgeber behauptet, dass mein BEM fehlgeschlagen ist. Eigentlich sieht der Gesetzgeber so etwas wie ein fehlgeschlagenes Betriebliches Eingliederungsmanagement nicht vor. Damit der Arbeitgeber jedoch eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen kann, kommt es nicht selten vor, dass er behauptet, das BEM sein ohne Erfolg geblieben. Aber trifft das zu?
Aus Sicht des Betriebsrats darf es so etwas wie ein fehlgeschlagenes BEM nicht geben. Punkt. Was Sie tun können, damit jedes BEM ein Erfolg ist, erklärt Rechtsanwalt Niklas Pastille in diesem Video.
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