Mit der Gaspreisbremse wird der Preis für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs gedeckelt. Böse Überraschung, wenn die Prognose viel niedriger angesetzt wird.
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 09. Mai 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: [ Ссылка ]
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GASPREISBREMSE 2023
Seit diesem Jahr kommt für die Berechnung der Gaspreise die Gaspreisbremse ins Spiel: Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs wird der Preis gedeckelt, auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Bei den restlichen 20 Prozent und darüber hinaus verbrauchter Energie gilt der Preis des Anbieters. Der prognostizierte Verbrauch wird dabei anhand der Daten des Vorjahres von den Netzbetreibern berechnet und den Verbrauchern übermittelt
BERECHNUNG DES GASPREISDECKELS ÜBER DEN REFERENZMONAT SEPTEMBER
Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württembergs gehen viele Rückfragen ein, seit die Energieversorger ihre Verbrauchsprognosen verschicken. Bei Gas wird für die Zahlen des prognostizierten Verbrauchs auf den September des letzten Jahres geschaut, doch die Heizmonate sind eher im Winter von Oktober bis März. Für den Verbraucher ist der Referenzmonat September 2022 daher ein klarer Nachteil, denn so fällt der Zuschuss weniger hoch aus.
NIEDRIGE PROGNOSEN: WIRD DER VERBRAUCH KLEIN GERECHNET?
Immer wieder gehen die Gasverbrauchszahlen, die Verbraucher von Energieversorgern und Netzbetreibern bekommen, auseinander. Beim Bund der Energieverbraucher stellt man solche Abweichungen immer häufiger fest. Verbindlich sind allerdings die Werte des Netzbetreibers, denn dieser hat den Zähler. Versorger können nicht einfach auf den von ihnen ermittelten Werten bestehen. Im Gesetz steht, dass es für die jeweilige Gas-, Strom- oder Fernwärmebremse auf dem prognostizierten Verbrauch im September 2022 ankommt, also nicht etwa auf die Jahresrechnung oder Werte aus weiteren Vorjahren.
VERBRAUCHERTIPPS BEI ABWEICHENDEN ZAHLEN
Leider müssen sich Verbraucher meist den Netzbetreibern fügen. Der Bund der Energieverbraucher rät bei Unklarheiten die Schlichtungsstelle Energie in Berlin oder die Bundesnetzagentur mit einzubinden. Die Verbraucherzentrale überlegt, bei falschen Prognosen Abmahnverfahren zu initiieren. Ob auch der einzelne Verbraucher klagen soll, sei bisher noch schwer abzuschätzen. Die Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse seien noch zu neu.
Autorin: Lara Zell
Bildquelle: Adobe Stock/adrian_ilie825
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