Haben Sie zusammen mit weiteren Personen geerbt, dann bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Das Problem hierbei ist, dass eine Erbengemeinschaft häufig nur gemeinsam handlungsfähig ist. Einzelne Erben haben aber durchaus unterschiedliche Vorstellungen was sie mit dem Nachlass machen möchten. Der eine mag selbst nutzen, andere wollen sich möglichst schnell vom Nachlass trennen. Gerade hierfür kann der Verkauf des Erbteils ein Weg sein. Ihren Anteil verkaufen Sie entweder an einen anderen Miterben oder an einen beliebigen Dritten.
Inhalte des Videos:
- Wann ist der Verkauf sinnvoll
- Wie läuft ein Verkauf ab
- Wie finden Sie einen passenden Käufer.
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