Der Bundestag hat heute eine neue Wahlrechtsreform verabschiedet. Die neue Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition soll den Bundestag auf 630 Abgeordnete begrenzen. Aktuell sitzen 736 Abgeordnete im Bundestag.
Das soll sich ändern: Die Zweitstimme, mit der die Wähler:innen eine Partei wählen, soll bald allein über die Verteilung der Sitze im Bundestag entscheiden.
Die Folge: Nicht alle über die Erststimme gewählten Direktkandidat:innen würden automatisch in den Bundestag einziehen. Das würde nur dann funktionieren, wenn der Partei über die Zweitstimme tatsächlich so viele Sitze zustünden, wie es erfolgreiche Direktkandidaten gibt.
Die Unionsparteien, also CDU und CSU und auch die Linke wollen gegen die neue Wahlrechtsreform vorgehen. Sie kündigten bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Das Gericht soll dann überprüfen, ob die neue Reform vereinbar mit dem Grundgesetz ist.
Eine ausführlichere Erklärung der neuen Reform findet ihr hier: [ Ссылка ]
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Der Beitrag wurde am 17.03.2023 ausgestrahlt und gibt den Nachrichtenstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Das Video wurde seitdem nicht aktualisiert.
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