#Weltkrieg #Luftwaffe #Nachtjagd #Dokumentation #Wehrmacht #Jagflieger #Jagdfliegerasse #Terrorangriffe
Zum Gedenken an die tapferen, mutigen Tag- und Nachtjäger der Deutschen Luftwaffe, die trotz feindlicher Übermacht und haarsträubender Fehler des inkompetenten fetten und eitlen Görings, Tag für Tag und Nacht für Nacht in selbstloser Aufopferung ihres eigenen Lebens gegen die ab 1944 weit überlegenen britischen und US-amerikanischen Bomberströme verzweifelt in den Himmel stiegen, um zu verhindern, daß nicht noch mehr deutsche Städte durch die TERRORANGRIFFE vor allem des britischen Bomber Command zerstört und nicht noch mehr unschuldige deutsche Zivilsten zu Tode kamen. Sie opferten sich - nicht für den politischen o. militärischen "Endsieg" Hitlers oder dessen verbrecherischer NS-Rassenideologie - sondern um möglichst viele Leben der deutschen Zivilbevölkerung zu retten! (man lese Adolf Gallands "Die Ersten und die Letzten" oder auch Johannes Steinhoff "In letzter Stunde"!)
Denn die Befehle von Bomber-Harris (nicht zu Unrecht auch als Butcher-Harris bezeichnet) an das Bomber Command waren eindeutig:
"Ich nehme an, daß es klar ist, daß das Ziel Wohngebiete sind, nicht etwa Schiffswerften oder Flugzeugfabriken!"
Direktive an den britischen Chief of Air Staff"/05.02.1942
NIE WIEDER KRIEG!!!
Dieses Video und die darin enthaltenen Tonaufnahmen dienen nach § 86 StGB einzig und allein der geschichtlichen Berichterstattung und Aufklärung. Es soll den Nationalsozialismus in keiner Weise verherrlichen - im Gegenteil. Ich distanziere mich ausdrücklich von den Kriegsverbrechen aller Nationen während der beiden Weltkriege. Da die Reden an die Öffentlichkeit gewandt waren, berufe ich mich ferner auf folgendes weiteres Recht:
Deutsche Rechtslage Im deutschen Recht betrifft § 48 UrhG die Öffentlichen Reden. „(1) Zulässig ist 1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden, 2. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind. (2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.“ Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Video nur für geschichtlich Interessierte bestimmt ist. An alle anderen geht die Bitte bzw. Anweisung, keinerlei verfassungsfeindliche Bemerkungen hier zu posten. Weder aus dem linken noch dem rechten Bereich. Diese werden von mir gelöscht! NIE WIEDER KRIEG!!!
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