Anne Knorr und Debora Niche bei der Kanu-WM in Szeged (Ungarn) . Es wird die erste Strofe des Deutschlandliedes gespielt.
Hier sei nochmals darauf hingewiesen, daß auch laut Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg (Aktenzeichen NZS Gs 419/03) gilt:
Das ,Lied der Deutschen' stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ... (ist ein) nationales Symbol, welches explizit in Paragraph 90 a Abs. 1 Ziffer 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des Paragraphen 86 a StGB." Auch wenn bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll, ist "damit jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen ...
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