Wie ist die Strafmündigkeit von Kindern geregelt? Paragraf 19 StGB lautet: "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist." Das heißt: Bis zum 14. Geburtstag ist man also nach dem Gesetz Kind und kann nicht strafrechtlich belangt werden - auch nicht nach dem Jugendstrafrecht. #Strafrecht #StrafUnmündigkeit #Schuldfähigkeit #Strafbarkeit #Kinder #Jugendliche #Strafverteidiger #Freudenberg #Luise #FallLuise #Anwalt #Rechtsanwalt #shorts
![](https://i.ytimg.com/vi/zo1jQpFA5dI/maxresdefault.jpg)