Jan-Hendrik Hermans | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht | hermans@kanzlei-zhs.de | 02251 / 77498 - 13 | [ Ссылка ]
Wann sollte man eine Erbschaft ausschlagen?
Das Nachlassgericht kann einem per Post mitteilen, dass man Erbe geworden ist. Hier kann es vorkommen, dass man die verstorbene Person aber tatsächlich kaum kannte. Wenn es sich zum Beispiel um eine entfernte Tante oder einen Onkel handelt.
Wenn kein Kontakt zu der Person bestand, kann es oft problematisch werden, da man den Wert des Nachlasses nicht ermessen kann.
Der Nachlass kann auch aus Schulden bestehen. Daher sollte man prüfen, ob man die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Dazu besteht eine sechswöchige Frist.
Hier ist es ratsam, Nachforschungen über die Werthaltigkeit des Nachlasses anzustellen, indem man zum Beispiel mögliche Betreuer der verstobenen Person kontaktiert oder eine Anfrage beim Grundbuchamt stellt. Dafür sollte man einen Anwalt zu Rat zu ziehen.
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