Ist eine kleine WhatsApp-Gruppe ein geschützter Raum, wo man Vorgesetzte ohne Konsequenzen beleidigen kann? In der Regel nein, entschied das Bundesarbeitsgericht. Wenn die Pöbeleien öffentlich werden, droht die Kündigung. Unser Geschäftsführer und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tim Schmidhäußler erklärt ein spektakuläres Urteil und welche Lücke die Entscheidung noch lässt.
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