Die neue Heizkostenverordnung bringt wichtige Änderungen mit sich: die Verpflichtung zum Einbau fernablesbarer Erfassungsgeräte und von Wärmezählern. Diese helfen auch bei Messung, der verbrauchsabhängigen Erfassung – und natürlich auch bei der korrekten Abrechnung. Aber was passiert eigentlich, wenn die Abrechnung nicht ordnungsgemäß ist? Welche Kosten sind umlagefähig? Kann man auch eigenständig Wärmezähler anschaffen? Und was muss man als private*r Vermieter*in noch zum Thema Wärmezähler wissen?
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