Bitte teilen und an nintegra gGmbH Das Kaufhaus eure Meinung schreiben das man gegen den Naturschutz und Artenschutz nicht verstossen darf.
Der Zoll gibt die Strafe an Das Kaufhaus & eine gGmbH bekommt kaum eine Strafe, wegen gGmbH.
Firmen ohne gGmbH dürfen richtig blechen. Sogar bis zu 3 bis 5 Jahren Haft können Sie bekommen.
Bei dem Versuch ein Skelett einer Koralle zu verkaufen . Selbst das anbieten einer Koralle ist Strafbar und wird mit Strafe geahntet.
Tiere , auch tote korallen haben Rechte. Auch das Skelett der Koralle stehen unter dem artenschutz Gesetz, und ist geschützt durch den Naturschutz und das Artenschutz Gesetz.
WORTE, DIE NICHT MIT TATEN ÜBEREINSTIMMEN, SIND UNWICHTIG
gesetzesbrecher von Mitarbeiter der nintegra gGmbH gehören richtig bestraft.
Eine gemeinnützige Firma machen, und DANN ein Skelett einer Toten Koralle im Kaufhaus verkaufen, um Profit rauszuschlagen.
Am Do. den 28 April 2022 , wurde von mir veranlasst, wegen artenschutz Gesetz , einen polizei 👮♂️ Einsatz zum nintegra gGmbH in das Kaufhaus.
in Stuttgart bad cannstatt
kreuznacherstr 53.
70372 Stuttgart.
Diese Firma hat eine Koralle zum Verkauf angeboten.
Drotz mehrfacher Mitteilung von mir, an die Mitarbeiter, daß Korallen unter das artenschutz Gesetz fällt, hat die Chefin die Koralle nicht aus dem Verkaufsraum genommen.
Die Koralle zu verkaufen war wichtiger, wie das artenschutz Gesetz zu beachten von der Firma -- Das Kaufhaus --
Statt dessen bekam ich hausverbot weil ich , eine zahlende unliebsame laute behinderte Person bin und mal wieder einen Missstand gesehen habe bei nintegra gGmbH. Das ist aber Nebensache.
Die polizei 👮♀️ veranlasste dann sofort die beschlagnahmung der Koralle.
Korallen und Elfenbein gehören zum artenschutz Gesetz in vielen Ländern.
Und diese Koralle ist mit Sicherheit eine echte Koralle.
Ich hatte über 10 Jahre Erfahrung mit Aquariums.Ich habe Fische gehabt und Welse und vieles mehr. Damals waren Korallen schon verboten zu verkaufen und zu schmuggeln über die Grenze.
Sie gehörten schon damals zum artenschutz Gesetz, die Symbiose, aus dem Meer. Salzwasser.
In Deutschland an der Nord und Ostsee gibt es noch keine solche Korallen, dieser Art.
Eine aus Steinkoralle war es auch nicht , die Polypen waren zu weit auseinander.
Steinkoralle sind die Polypen eng aneinander.
meiner Meinung nach, ist die Koralle wie aus Australien gewesen .
gebleichter schöner weißer Kopf. Etwas auseinander liegenden Polypen.
Wie ein Blumenkohl.
Ich habe die polizei geholt weil nintegra gGmbH, Das Kaufhaus in Bad cannstatt nähe carree, die Koralle nicht aus dem Sortiment nehmen wollte.
Und sowas nennt sich gemeinnützig.
Eine gemeinnützige Firma, die unter anderem noch die CAP Märkte unter sich haben in Stuttgart überall.
Ihre Satzung wurde so gewählt, daß sie gemeinnützig eingetragen sind im Gewerbeschein.
Das kann im übrigens jede Firma machen, man muss sich nur an diese gemeinnützig satzung haben. Bestimmte Regeln erfüllen.
Neue Arbeit und Diakonie sind auf der Homepage von nintegra gGmbH.
Der Boss streitet es vehement ab mit der diakonie verbandelt zu sein.
Auf der Homepage ist eindeutig die Zeichen der diakonie und Neue Arbeit Gehört zur diakonie , also doch verbandelt mit der diakonie. Evangelische Kirche.
nintegra gGmbH muss also das diakonie Zeichen und Neue Arbeit aus der Homepage nehmen, wenn die nicht zusammen gehören.
Ob sie zusammen gehöre oder nicht , Korallen und Elfenbein darf man in Deutschland nicht mal zum kauf anbieten.
Das Kaufhaus gGmbH streitet es vehement ab , zur Kirche zu gehören. Von wehm ist den die diakonie. Und zu wehm gehört die Neue Arbeit. / zur Evangelischen Kirche.
Der Chef und die Chefin können sich nicht rausreden, denn der Chef hat sich überlegt ,laut der asiatin , das diese Koralle echt sein kann. Ob er sie in den Verkaufsraum stellen kann.
Drotzdem hat der chef das Skelett der Toten Koralle in den Verkaufsraum gestellt.
💰 💰
Artenschutz Gesetz haben beide Chefs dann wissentlich nicht beachtet.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich hoffe das in diesem Fall eine richtige strafe verhängt wird.
Vom Wert der ware / artenschutz Gesetz bis 50 000 Euro Strafe kann eine strafe verhängt werden , und natürlich auch 3 bis 5 Jahre Gefängnis für Gewerbe betreibende. Nintegra gGmbH ist gewerblich.
Preis war an der Koralle.
Es war keine dekorative unechte Ware. Das wäre als deko ausgezeichnet gewesen.
nintegra gGmbH versuchte artenschutz Gesetz zu umgehen und den Schutz der Koralle, die unter das artenschutz Gesetz gehört , zu ignorieren. Und hat damit das Gesetz gebrochen. indem eine Koralle zum Verkauf angeboten wurde .
Die Chefin hat nicht gesagt , die Koralle nehmen wir sofort aus dem Verkaufsraum, und die Mitarbeiterinnen interessierten sich gar nicht dafür, daß die Koralle unter artenschutz und Naturschutz steht.
Auch die tote Koralle, das Skelett der früher lebenden Koralle ist geschützt, durch das artenschutz Gesetz.
💘 LG regina layer
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