Du möchtest einen Online-Kurs anbieten, aber weißt nicht, wie du das rechtssicher machen kannst ohne gegen das FernUSG (Fernuunterrichtsschutzgesetz) zu verstoßen? Keine Sorge, ich habe die Lösung für dich!
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📌 Dieses Video ist eine Ergänzung meines ursprünglichen Beitrags: [ Ссылка ]
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Um die aufwändige Zulassung der ZFU für Fernlehrgänge zu vermeiden, musst du vor allem auf zwei Voraussetzungen achten: 1. räumliche Trennung und Überwachung des Lernerfolgs.
Denn wenn du dem FernUSG unterliegst, hast du ohne Zulasssung der ZFU ein Problem: nicht nur riskierst du eine Ordnungswidrigkeit. Viel schlimmer: der Vertrag ist nichtig und bereits erhaltenes Geld musst du dann wieder zurückzahlen. Auch Jahre später (innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist).
Wenn du mehr erfahren möchtest, wie du deine Online-Kurse (z. B. Online-Coaching, Marketing-Tutorials etc.) rechtssicher verkaufen kannst, dann schau dir gerne neues YouTube-Video an!
📌Noch eine Anmerkung: Zulassungsfrei sind Kurse die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen (Gartenarbeit, Häkeln, DIY-Fahrradreparatur usw.). Dennoch gilt auch für diese Kurse das Fernunterrichtsschutzgesetz (zum Beispiel das Widerrufsrecht).
📝 Blog-Artikel zum Thema: [ Ссылка ]
Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit
Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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#OnlineKurs #ZFU #onlinecoaching #Fernunterrichtsschutzgesetz
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