Gas- und Strompreisbremse ab 1. März 2023
Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 die Einführung einer Gas- und Strompreisbremse beschlossen, um die stark gestiegenen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen abzufedern. Vorgesehen ist, dass private Haushalte 80 Prozent ihres Gasverbrauchs zum gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Beim Strom sind es 40 Cent pro Kilowattstunde. Die 80 Prozent bemessen sich jeweils am Verbrauch des Vorjahres. Diese Regelungen sollen zunächst bis Ende April 2024 gelten. Für die Industrie gelten bei den Preisbremsen eigene Grenzen und Preisdeckel.
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